Tieraufnahme: Informationen & Voraussetzungen

Aufgrund der Seuchensituation in der Schweiz und in Europa sind wir bemüht, mittels entsprechender Vorsichtsmassnahmen das Risiko von Ansteckungen an der Wiederkäuerklinik so klein wie möglich zu halten. Da diese Untersuchungen und Behandlungen zum Schutz der Tiere und der Bestände vorgenommen werden (aber nicht amtlich angeordnet sind), müssen die entstehenden Kosten den Tierhaltenden in Rechnung gestellt werden. Die Durchführung dieser Untersuchungen ist eine Voraussetzung für die Annahme der Tiere an der Klinik.

Rindergattung

Alle Tiere der Rindergattung (inkl. Yaks und Büffel) werden bei Klinikeintritt auf Bovine Virus Diarrhoe (BVD) getestet. Beim Vorliegen von Risikofaktoren müssen die Tiere bis zum Erhalt der Resultate isoliert werden (Details finden Sie hier).

Schafe und Ziegen

Schafe und Ziegen werden bei Klinikeintritt auf Lentivireninfektionen (bei Schafen Maedi-Visna -MD-, bei Ziegen Caprine Arthritis-Enzephalitis -CAE-) getestet (Details finden Sie hier).

BVD-Ampel

Wer «BVD-frei» werden will, muss seinen Tierverkehr kontrollieren. Es gilt ernst: Wer am 1. November 2026 den neuen Status «BVD-frei» erhalten will, darf ab dem 1. November 2025 nur noch Tiere aus Betrieben mit einer grünen BVD-Ampel zukaufen. Der Status «BVD-frei» ist wichtig, weil nur dieser einen Tierverkehr ohne Einschränkungen erlaubt. Alle weiteren Informationen finden Sie: hier

  1. Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin ist verpflichtet, etwaige Untugenden oder Verhaltensmuster des Tieres, durch welche Schäden entstehen können, bei der Einlieferung mitzuteilen.
  2. Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin ist verpflichtet, vor der Einlieferung auf ihm/ihr bekannte, insbesondere tierseuchenrechtlich relevante Infektionskrankheiten seines/ihres Tieres oder Bestandes hinzuweisen. Vorhandene Dokumente sind vorzulegen.
  3. Das Betreten von Stallungen ist ohne Erlaubnis eines Tierarztes bzw. einer Tierärztin der Wiederkäuerklinik verboten. Dies gilt auch für den Tierhalter bzw. die Tierhalterin. Anweisungen zur Gewährleistung der Hygiene, des Gesundheitsschutzes und der Personensicherheit sind zu befolgen.
  4. Der Tierhalter bzw. die Tierhalterin hat dafür Sorge zu tragen, dass sein/ihr Tier nach entsprechender Benachrichtigung durch die Wiederkäuerklinik innerhalb von 2 Tagen abgeholt wird. 

Eine Annahme von Patienten kann nur nach Überweisung durch den / die Bestandestierarzt / -tierärztin erfolgen. Überweisungen nehmen wir rund um die Uhr entgegen. Bevorzugt Mo - Fr von 07.15 bis 08.00 Uhr unter Telefon (031) 684-23-44. 

Bei der Aufnahme aller Patienten (Rinder, kleine Wiederkäuer, Neuweltkameliden) an der Wiederkäuerklinik muss zwingend eine Betriebsnummer (TVD-Nummer) angegeben werden (gesetzliche Vorgabe). Falls Sie noch keine solche Nummer für Ihre Tierhaltung haben, müssen Sie dringend eine bei Ihrem Kanton beantragen. Das Vorgehen für die Meldung von Tierhaltungen im Kanton Bern finden Sie hier: Tierhaltung anmelden & ändern (be.ch). Die Vorgehensweise in anderen Kantonen ist ähnlich, nehmen Sie bitte mit Ihrem Veterinäramt Kontakt auf.

Es können nur korrekt markierte und in der Tierverkehrsdatenbank TVD registrierte Rinder, Schafe und Ziegen (2 TVD-Ohrmarken) mit einem vollständig ausgefüllten Begleitdokument an der Klinik angenommen werden; nicht eindeutig identifizierte Tiere und Tiere unklarer Herkunft dürfen nicht angenommen werden und müssen abgewiesen werden.

Eine Anmeldung ist nur über Ihre Bestandestierärztin bzw. Ihren Bestandestierarzt möglich. So stellen wir sicher, dass alle wichtigen medizinischen Informationen (z. B. Krankheitsanzeichen oder Vorbehandlungen) vollständig übermittelt werden. Bei der telefonischen Anmeldung vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für die Vorstellung Ihres Tieres.

Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können oder sich verspäten (z. B. aufgrund der Verkehrssituation), informieren Sie uns bitte kurz unter 031 684 23 44.

Beim Klinikeintritt werden vorberichtliche Fragen zu Fütterung und um die Biosicherheit zu gewährleisten (BVD, Mortellaro, Staph. aureus) mit Ihnen besprochen.  Selbstverständlich Sie erhalten alle nowendigen Informationen.

  • Alle eintretenden Tiere werden kostenpflichtig auf BVD untersucht.
  • Für Tiere, die isoliert werden müssen, entstehen erhöhte Tagespensionskosten.

Falls Sie das Tier nicht selber bringen können, bitten wir Sie, das verlinkte Formular im Voraus (vor Abfahrt Ihres Tieres) auszufüllen, zu unterschreiben und der Person, die das Tier in die Klinik bringt, mitzugeben. Alternativ können Sie uns das ausgefüllte Formular auch per e-mail  zusenden. Liegt bei Ankunft des Tieres kein unterschriebenes Formular vor, kann das Tier nur angenommen werden, wenn der / die TransporteurIn das Dokument stellvertretend unterschreibt.

Vergessen Sie nicht, ein korrekt ausgefülltes Begleitdokument für den Transport mitzuführen.

Für Auskünfte über Ihre Tiere während ihres Aufenthaltes an der Wiederkäuerklinik rufen Sie tagsüber auf die Nummer der Klinikzentrale (031) 684-23-44 an (die direkten Telefonnummern unserer TierärztInnen sind, im Gegensatz zu dieser Nummer, nicht immer in Betrieb).

Bitte rufen Sie uns mit einer detaillierten Anamnese an!

Unsere Telefonnummer (031) 684-23-44 ist 24/24 und 7/7 in Betrieb (hingegen werden Anmeldungen per Mail nur unter der Woche während Bürozeiten entgegengenommen, nicht aber während Notfallzeiten).
Aus tierseuchenpolizeilichen und Biosicherheitsgründen können folgende Tiere an der Klinik nicht angenommen werden:

BVD

  • BVD-verbringungsgesperrte Tiere
  • Tiere aus einem BVD-gesperrten Betrieb
  • Tiere aus einem Betrieb mit BVD-gesperrten Einzeltieren

Salmonellose

  • Tiere mit blutigem Durchfall und Durchfalltiere aus einem Betrieb mit Durchfall als Bestandesproblem: Abklärung auf Salmonellen muss zu Hause erfolgen!
  • Ausnahmen: Kälberdurchfall als Bestandesproblem

Abklärung mit  Verdacht auf eine Seuche

  • z.B. IBR, Tuberkulose oder Milzbrand (Abklärungen vor Ort, ohne Transport verdächtiger Tiere)

Tiere aus dem Ausland

  • Es können keine Tiere aus dem Ausland angenommen werden

Zweitmeinungen

Tierärzten und Tierärztinnen bieten wir die Möglichkeit für komplizierte Fälle (z.B. Beurteilung von Röntgenbildern) die Zweitmeinung einer Fachperson einzuholen. Solche Beratungen werden entsprechend dem zeitlichen Aufwand in Rechnung gestellt.